WEG-Reform seit 1.12.2020
Die WEG-Reform besteht seit 1.12.2020. Das hat sich geändert:
Sanierung und Modernisierung > Beschluss mit einfacher Mehrheit. Kostenverteiliung
E-Ladestation, Einbruchschutz, Glasfaseranschluss > Künftig hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf den Einbau einer E-Ladestation, barrierefreie Ein- und Umbauten zum Einbruchschutz sowie einen Glasfaseranschluss; und dies auf eigene Kosten veranlassen kann.
Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter > § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG-neu: Jeder Wohnungseigentümer hat das Recht die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zu verlangen.
Eigentümerversammlungen und Beschlussfassung werden vereinfacht > Die WEG-Reform künftig eine flexiblere Eigentümerversammlung. Gemäß § 23 Abs. 1 WEG-neu besteht die Möglichkeit einer Beschlusskompetenz, Eigentümern zu ermöglichen, online an der Eigentümerversammlung teilzunehmen.
Eine Eigentümerversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden oder vertretenen Eigentümer beziehungsweise Miteigentumsanteile beschlussfähig.
Einberufungsfrist für Eigentümerversammlungen von zwei auf drei Wochen.
Verwalter bekommt mehr Kompetenzen
Außenvollmacht für Verwalter