WEG muss marodes Gebäude sanieren

Aktuelle Rechtsprechung des BGH, Urteil vom 15.10.2021; V ZR 225/20

Trotz hoher Kosten muss saniert werden.

Die Gemeinschaft hatte ein Nutzungsverbot beschlossen. Dies wäre nur rechtmäßig, wenn gemäß § 22 WEG  eine Sanierungspflicht ausgeschlossen wäre. Dann müsste die Gefahrenabwehr durch Stilllegung des Gemeinschaftseigentums erfolgen.

Dies trifft bei dem BGF-Fall nicht zu, denn § 22 Abs. 4 WEG begrenzt Sanierungspflichten, die auf einer Überalterung oder mangelnden Instandhaltung des Gebäudes beruhen, nicht.

Weitere Infos unter BGH-Urteil V ZR 225/20 vom 15.10.2021

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  21. Oktober 2021
  Kategorie: Aktuelles · Gesetze und Recht