Gesamtentwurf zur WEG-Reform kommt Anfang 2020

Nach einer Intervention des DDIV gegenüber der Regierungskoalition und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) steht fest: Es gibt keine vorgezogenen Änderungen am Wohnungseigentumsrecht (WEG). Damit wurde politischen Bestrebungen, wonach neben der finanziellen Förderung von privater E-Ladeinfrastruktur parallel Änderungen am WEG vorgenommen werden, eine Absage erteilt. So gilt als sicher, dass im Spätsommer der Abschlussbericht der offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorliegen wird und zum Jahresanfang 2020 mit einem Referentenentwurf zu rechnen ist.

Seit vielen Jahren engagiert sich der DDIV für eine umfassende Reform des WEG und dessen Harmonisierung mit dem Mietrecht. CDU/CSU und SPD hatten die Umsetzung dieser Reform für die laufende Legislaturperiode zugesagt und im Koalitionsvertrag verankert. Dass es dabei bleibt, schien Anfang April keineswegs klar. Denn im Zusammenhang mit dem Vorstoß von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, die Förderung privater Ladeinfrastruktur für Elektromobilität voranzutreiben, kursierte im politischen Berlin die Idee, gleichzeitig gesetzliche Änderungen am WEG vorzunehmen, die nur Regelungen zur E-Mobilität umfassen sollten. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter begrüßt das von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer geforderte Förderprogramm für private Ladeinfrastruktur. Eine finanzielle Unterstützung ist ein wichtiger Schritt für die Mobilitätswende und erfüllt eine langjährige Forderung des DDIV. Allerdings bestand die Gefahr, dass es zu einer weiteren Verzögerung, im schlimmsten Fall zu einem Aussetzen dringend notwendiger Änderungen am Wohnungseigentumsrecht hätte kommen können.

Vor diesem Hintergrund hat der DDIV eindringlich an die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition sowie an das federführende Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz appelliert, zunächst die gebündelten Ergebnisse der eigens für die WEG-Reform gegründeten offenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe abzuwarten, bevor gesetzgeberische Maßnahmen erarbeitet oder beschlossen werden. Nunmehr wurde dem DDIV mehrfach schriftlich bestätigt, dass es kein Aufweichen des abgesteckten Fahrplans zur Umsetzung geben wird und mit einem ganzheitlichen Referentenentwurf zum Jahresanfang 2020 zu rechnen ist.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter plädiert seit Jahren für eine umfassende WEG-Reform, um die Flut an Gerichtsprozessen einzudämmen und das Gesetz zukunftssicher zu gestalten. Bereits 2013 hat der DDIV ein erstes Gutachten zur Harmonisierung von WEG- und Mietrecht vorgelegt und seitdem kontinuierlich den politischen Dialog gesucht, vor allem auch im Interesse der Verbraucher, Wohnungseigentümer und Mieter. Seit 2018 liegen zwei erste Diskussionsentwürfe aus dem BMJV und dem Freistaat Bayern vor, die ausdrücklich Raum für weitere Reformvorschläge enthalten. In einer umfangreichen Stellungnahme und einem weiteren Gutachten hat der DDIV dazu umfassend Stellung genommen: » ddiv.de/weg-reform.

  28. Juni 2019
  Kategorie: Aktuelles · Gesetze und Recht