Betrachtungszeitraum Vergleichsmiete geändert
Neues zum 1.1.2020:
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden.
Neues zum 1.1.2020:
Der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete und damit auch für Mietspiegel ist von vier auf sechs Jahre verlängert worden.