Berufszulassungsregelung für Verwalter ab 1.8.2018

Eine gewerberechtliche Berufserlaubnis benötigen erstmals Wohnimmobilienverwalter ab August 2018. Darüber hinaus müssen sie – wie nun auch Immobilienmakler – künftig regelmäßige Weiterbildungen besuchen. So sieht es das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ vor, das am 23. Oktober 2017 in Kraft getreten ist.

Für die Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO) ist nachzuweisen, dass der Verwalter zuverlässig ist, in geordneten Vermögensverhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Das neue Gesetz schließt mit dem Wortlaut „Wohnimmobilienverwalter“ sowohl WEG-Verwalter als auch Mietverwalter von Wohnraum ein. Bisher mussten Verwalter ihr Gewerbe lediglich bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Die Pflicht zur Weiterbildung umfasst regelmäßige Besuche einschlägiger Bildungsträger oder Akademien im Umfang von 20 Stunden in 3 Jahren. Auch Mitarbeiter des Verwalters müssen, besonders wenn sie mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen oder Wohngeldabrechnungen betraut sind, diese Fortbildungen besuchen.

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