Bald Zulassungsregeln für Immobilienberufe

Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde bereits erarbeitet.

Berufserlaubnis und Sachkundeprüfung für Immobilienmakler und Hausverwalter sollen für einheitliche Berufsbilder und mehr Schutz für die Verbraucher sorgen. Diese Mindeststandards könnten nach dem Willen der Bundesregierung bereits Ende 2017 vorgeschrieben sein. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett im August diesen Jahres beschlossen. Für den Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) ist das Vorhaben einen Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz.

Der Gesetzentwurf sieht eine gewerberechtliche Erlaubnis für Makler und gewerblichen Verwalter von Wohnungseigentum vor. Nachzuweisen sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie eine Sachkundeprüfung. Auch Mitarbeiter des Verwalters müssen, besonders wenn sie mit der Durchführung von Eigentümerversammlungen oder Wohngeldabrechnungen betraut sind, Abschlüsse und Zertifikate einschlägiger Bildungsträger oder Akademien vorweisen. Hausverwalter müssen neben geeigneter Kenntnisse und der behördlichen Erlaubnis auch den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erbringen.

Die Prüfungskriterien regelt nach in Kraft treten des Gesetzes eine Rechtsverordnung. Der DDIV rechnet mit der Einführung der verbindlichen Standards für Ende 2017.

  31. Oktober 2016
  Kategorie: Gesetze und Recht